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http://www.1-von-uns.de/content/start.html
Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Mensch. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18. Okt. 2011 erstmals höchstrichterlich festgestellt. Daraus ergeben sich weitreichende Folgen für das gesamte EU-Recht: Seither ist klar, daß seitens der EU das Leben und die Würde jedes menschlichen Embryos vom Zeitpunkt der Befruchtung an geschützt werden muß. Dieser Schutz ist aktuell jedoch nicht gewährleistet. Er muß von uns Bürgern jetzt durchgesetzt werden. Dazu wurde die Europäische Bürgerinitiative „1-von-uns“ gegründet.